Nach Anzeige von Volker Beck: Ermitt­lungs­ver­fahren wegen Akti­vi­täten des "Rus­si­schen Hauses" ein­ge­leitet

20.01.2023

Weil das "Russische Haus" in Berlin trotz geltender Sanktionen gegen Russland weiter aktiv ist, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Dabei geht es auch um mögliche Versäumnisse Berliner Behörden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Aktivitäten des "Russischen Hauses" in der Hauptstadt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Geprüft werde, ob der Betrieb des Wissenschafts- und Kulturzentrums gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoße, teilte Behördensprecher Sebastian Büchner am Freitag auf dpa-Anfrage mit, ohne weitere Einzelheiten zu nennen. Hintergrund sind EU-Sanktionen gegen Russland wegen dessen Angriffskrieges in der Ukraine. Wie unter anderem LTO berichtete, soll eine russische Staatsagentur als Betreiber der Einrichtung auf einer EU-Sanktionsliste stehen.

Der frühere Grünen-Politiker Volker Beck hat in der Sache Anzeige erstattet, darüber hat LTO zuerst berichtet. Es könne nicht sein, dass eine von der EU sanktionierte Kulturdependance in Deutschland Kreml-Propaganda betreibe, während im Krieg in der Ukraine täglich Menschen sterben, sagte er der dpa. Geprüft werden müssten auch mögliche Versäumnisse der zuständigen Berliner Behörden bei der Durchsetzung von Sanktionen.

Das "Russische Haus" an der Berliner Friedrichstraße wurde in den 1980er-Jahren gegründet, damals als sowjetisches Wissenschafts- und Kulturzentrum. Heute bietet es unter anderem Kulturveranstaltungen und Sprachkurse an. Eine Stellungnahme des Hauses zu den Ermittlungen lag zunächst nicht vor. Ukrainische Initiativen in Berlin protestieren schon länger dagegen, dass die Einrichtung trotz des russischen Angriffskrieges weiter geöffnet ist, denn damit setzt Berlin bestehende EU-Sanktionen gegen Russland nicht um.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Anzeige von Volker Beck: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50844 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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